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Häufige Fragen

Bin ich versichert gegen Hochwasser, das aus dem Kanal kommt?

Im Normalfall haften zwar Gemeinden für ein Versagen der eigenen Kanalleitungen, laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes gilt dies aber nicht für einen Katastrophenregen. Grundsätzlich ist der Bauherr selbst dafür verantwortlich sein Eigenheim gegen Hochwasser zu schützen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um solche Rückstauklappen (Rückstauventile) nachzurüsten?

Um die ADEVA Rückstauklappen nachzurüsten, muss entweder eine Reinigungsöffnung DN 160 mit einem Eckigen Deckel bzw. mit einem runden Deckel eingebaut sein. Die genauen Maße und Beschreibungen entnehmen Sie den Einbaubedingungen.

Kann ich die Klappe selber einbauen?

Mit handwerklichem Geschick kann die Klappe auch selber eingebaut werden, um jedoch einen fachgerechten Einbau sicherzustellen und zu gewährleisten, empfiehlt es sich einem Fachbetrieb den Einbau zu überlassen.

Kann ich die Klappe auch bei einem Mischwasserkanal einbauen?

Ja. Die Klappe wurde beim Deutschen TÜV einer Fäkal – Feststoffprüfung unterzogen und ist dahingehend geprüft, es ist daher eine Anlehnung an die Typenbezeichnung 2 – Version E bzw. Version R Typ 0 gegeben. Unsere Produkte haben außerdem die Europäisch-Technische-Zulassung, in welcher ebenfalls geschrieben ist, dass unsere Produkte für fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser zu benutzen ist.

Muss die Klappe gewartet werden?

Laut EN 13564-1 muss jede mechanische Rückstauklappe (Rückstauventil) zweimal im Jahr von sachkundigem Personal einer Kontrolle unterzogen werden. Falls erforderlich sind geeignete Wartungsmaßnahmen durchzuführen.

Der Betreiber selbst sollte mindestens monatlich die Funktion überprüfen.